Professor Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg (D)
Datum: 21.01.2019, 18:00
Ort: Raum 6012 | Sigmund Freud Universität | Freudplatz 1, 1020 Wien
Gerichtlicher Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt ist ein selbstverständliches Element nationalen und europäischen Verfassungsrechts. Doch gestalten die einzelnen Rechtsordnungen diese Maßgabe ganz unterschiedlich aus, wie ich in meinem Vortrag mit Blick auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit zeigen möchte. Eine besondere Rolle spielen dabei die Ansprüche, die entstehen, wenn eine hoheitliche Maßnahme ein subjektives öffentliches Recht der Bürgerin bzw. des Bürgers verletzt. Diese Ansprüche sind von zentraler Bedeutung für die rechtsstaatliche Verfasstheit eines Gemeinwesens, weil sie das Verhältnis der Verwaltung zu den Bürgerinnen bzw. Bürgern ausgestalten. Dabei handelt es sich nicht nur um vermögensrechtliche Ansprüche. Neben diesen können Ansprüche stehen, die als „negatorische“ auf Abwehr gerichtet sind und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit durchgesetzt werden.
Anmeldung bis 18.01.19: konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at
Biografie
Andreas Funke ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Deutschland. Er lehrt und forscht zu den Grundlagen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, in der Rechtphilosophie und im Migrationsrecht. Dem rechtswissenschaftlichen Studium in Bonn und Köln (1995–2000) folgte die Promotion in Würzburg (2004). Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Köln wurde er dort habilitiert (2010). Derzeit arbeitet er an einem Studienbuch zum Einstieg in das Verwaltungsrecht.