Vortrag: Grenzen des Rechts am Beispiel der Förderung von Rechtsstaatlichkeit im Ausland

Prof. Dr. Markus Böckenförde, LL.M. (UMN)
Central European University, Wien

Datum: 08.05.2023, 18:00
Ort: Raum 305-06, 3. Stock | Sigmund Freud Universität | Freudplatz 3, 1020 Wien

 

Die Etablierung, Gültigkeit und Legitimität von Recht in Gesellschaften sind das Produkt wirtschaft­licher, sozio-kultureller und politischer Vorgänge. Diese Prozesse verlaufen selten gradlinig und sind zumeist das Ergebnis widerstreitender Interessen, anhaltender Diskussionen und sich wandelnder Wahrnehmungen. Konkret, verdeutlicht in Bezug auf Menschenrechte und in den Worten von Otfried Höffe (2009): „Es geht um die Möglichkeit der Einverleibung der Menschenrechte in die jeweils eigene Kultur, um eine ,Inkulturalisierung‘, in dem Wissen, dass diese eigene Kultur selbst ständigem Wandel unterzogen ist.“

Ziel des Vortrags ist, zweierlei zu verdeutlichen: (1) die Selbsterfahrung westlicher Gesellschaften bezüglich der oben geschilderten Prozesse in der Vergangenheit und (!) Gegenwart; (2) die unzu­reichende Reflektion dieser Gesellschaften, die eigenen Erfahrungen als Grundlage für die Gestaltung von Programmen bei der Förderung von Rechtsstaatlichkeit im Ausland anzuwenden. Die Folgen sind weitreichend und wenig nachhaltig.

 

Anmeldung bis 07.05.23: konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at

BiograFIE

Markus Böckenförde ist Professor an der juristischen Fakultät der Central European University (CEU) Wien. Dort unterrichtet er Studierende mit erstem Rechtsabschluss aus dem Globalen Süden und dem Globalen Norden in Kursen zur Rechtsvergleichung und wird so Zeuge von unterschiedlichen Rechts­vorstellungen und Verfassungswirklichkeiten.

Seine Forschungsschwerpunkte liegen im vergleichenden Verfassungsrecht in Afrika und im Bereich Recht & Entwicklung.

Praktische Erfahrung im Bereich Verfassungsbildung erlangte er auf unterschiedliche Weise durch Anstellungen bei Internationalen Organisationen, in Ministerien und durch längerfristige Projekt­arbeiten in Afrika sowie zahlreichen Beratungseinsätzen in unterschiedlichen Verfassungsbildungs­prozessen in und über Afrika hinaus.