Professor Dr. Marten Breuer, Universität Konstanz (D)
Datum: 20.05.2019, 18:00
Ort: Raum 5001 | Sigmund Freud Universität | Freudplatz 1, 1020 Wien
Seit Ende des Kalten Krieges übernimmt die Bundesrepublik Deutschland in zunehmendem Maße internationale Verantwortung in Form von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Die Frage, ob ausländische Staatsangehörige, die bei derartigen Einsätzen zu Schaden kommen, den deutschen Staat auf Amtshaftung in Anspruch nehmen können, beschäftigt die deutschen Gerichte seit über einem Jahrzehnt. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2016 derartigen Amtshaftungsansprüchen eine generelle Absage erteilt. Die dafür gegebene Begründung gibt allerdings Anlass zur Kritik, ebenso wie der Rechtsvergleich mit anderen Rechtsordnungen.
Anmeldung bis 18.05.19: konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at
Biografie
- Seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit internationaler Ausrichtung, Universität Konstanz
- 2010–2012 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Tübingen, Hamburg und Konstanz
- 2009–2012 Claussen-Simon-Dozent für Europäisches und Internationales Recht am Europa-Kolleg Hamburg
- 2010 Habilitation an der Universität Potsdam mit der Habilitationsschrift “Staatshaftung für judikatives Unrecht. Eine Untersuchung zum deutschen Recht, zum Europa- und Völkerrecht”. Verleihung der Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht
- 2002 Zweites Juristisches Staatsexamen, mit Pflichtwahlpraktikum beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Straßburg)
- 2000 Promotion zum Dr. iur. mit der Dissertation “Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Wahlrecht der Auslandsdeutschen”
- 1997 Erstes Juristisches Staatsexamen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg