Priv.-Doz. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)
Leibniz-Institut für Medienforschung │ Hans-Bredow-Institut, Hamburg (D)
Datum: 14.10.2019, 18:00
Ort: Raum 4013 | Sigmund Freud Universität | Freudplatz 1, 1020 Wien
Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, darf inzwischen bekannt sein. Aber welche Normen gelten in digitalen Kommunikationsräumen: Wie verhalten sich Völkerrecht und staatliches Recht zur privaten Verhaltens-Governance auf Grundlage der AGBs großer Internetunternehmen? Welche Institutionen vermitteln bei Konflikten? Wer entscheidet, wer setzt Normen durch? Und sind Normen und Code zwei Seiten einer normativen Münze oder doch andere „Währungen“? Als Antwort darauf entwickelt der Vortrag die Grundlagen eines neuen Ansatzes an Recht und Regelungszusammenhänge in der Digitalität: eine normative Ordnung des Internets.
Als Rechtsordnung operiert die Ordnung rechtsförmig oder rechts(form)analog und weist merkliche Selbstkonstitutionalisierungstendenzen auf. Ihre Akteure erfüllen vielfältige Funktionen als Normunternehmer, Normanwender und Normanfechter. Neben staatlichem Recht und Völkerrecht besteht in dieser Ordnung namentlich ein „Tertium“, dem sich zuordnen lässt, was bisher nur unscharf in rechtlichen Begriffen fassbar war.
Zentral weise ich im Vortrag nach, dass es im Internetregime zu einem normative turn gekommen ist: Aus den Eigengesetzlichkeiten der normativen Ordnung des Internets bringen die technischen wie informationsgesellschaftlichen Prägekräfte durch Prozesse lernender Normativität Regeln hervor, deren Validität durch ordnungsimmanente Prinzipien getestet werden kann. Das Internet entwickelt legitime Normativität also (auch) aus sich heraus. Das ist vielversprechender als die autonome Emergenz des Bewusstseins Künstlicher Intelligenz und erlaubt es, eine neue Theorie der normativen Ordnung des Internets beruhend auf einer Deonotologie des Digitalen zu formulieren.
Anmeldung bis 12.10.19: konrad.lachmayer@jus.sfu.ac.at
Biografie
Matthias C. Kettemann leitet das Forschungsprogramm „Regelungsstrukturen und Regelbildung in digitalen Kommunikationsräumen“ am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, Hamburg und vertritt im WS 2019/2020 den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Menschenrechte – Hengstberger-Professur für Grund- und Zukunftsfragen des Rechtsstaates an der Universität Heidelberg.
- Er ist Assoziierter Forscher am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG), Berlin und am Cluster of Excellence „Normative Orders”, Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie Lektor am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Karl-Franzens-Universität Graz.PD Dr. Kettemann studierte Rechtswissenschaften in Graz und Genf und war Fulbright und Boas Scholar an der Harvard Law School (LL.M. 2010). 2012 promovierte er an Karl-Franzens-Universität Graz mit einer Arbeit zur Zukunft des Individuums im Völkerrecht. 2013-2019 forschte er dann als Post-Doc Fellow am Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt am Main. 2019 habilitierte er sich an der Universität Frankfurt am Main mit einer Arbeit zur Normativen Ordnung des Internets aus den Fächern Völkerrecht, Internetrecht, Rechtstheorie; seine Venia aus Internetrecht ist die erste so gewidmete Venia im deutschsprachigen Raum.Er war Co-Chair der Internet Rights & Principles Coalition, hat für den Europarat, das Europäische Parlament und die Grundrechteagentur der EU geforscht und war Gutachter für mehrere DAX-Unternehmen und Stiftungen zu Rechtsfragen des Internets und des Rechts am geistigen Eigentum. Er berät regelmäßige politische Gremien wie Bundestagsfraktionen und Stiftungen und war zuletzt Sachverständiger im Rechtausschuss des Bundestags zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz.